Neue Veröffentlichung: Jonas Bernhard und Martin Klausch (2023): „Beteiligung der kommunalen Spitzenverbände an der Bundesgesetzgebung: Eine Analyse der Anhörungspraxis in den Bundesministerien und den Ausschüssen des Deutschen Bundestages (2017–2021)“

12.11.2023

In einer neuen Studie legen Martin Klausch (HSU/Uni BW Hamburg) und Jonas Bernhard erstmals umfassende empirische Befunde zur kommunalen Interessenvertretung auf Bundesebene vor.

„Jede Vision endet im Verkehrs- und Tiefbauamt“, sagte Burkhard Jung, Leipziger Oberbürgermeister und Vizepräsident des Deutschen Städtetages, in seiner Rede zur Hauptversammlung 2021. Tatsächlich vollziehen die Kommunen in Deutschland den Großteil der Bundes- und Landesgesetze, haben aber keine formalen Mitspracherechte bei der Bundesgesetzgebung. Jedoch können die kommunalen Spitzenverbände (KSV) – der Deutsche Städtetag, der Deutsche Landkreistag und der Deutsche Städte- und Gemeindebund – Stellungnahmen in den Anhörungen der Bundesministerien und Bundestagsausschüsse abgeben, wenn ihre Belange betroffen sind.

In einer neuen Studie legen Martin Klausch (HSU/Uni BW Hamburg) und Jonas Bernhard erstmals umfassende empirische Befunde zur kommunalen Interessenvertretung auf Bundesebene vor. Ihre Untersuchung aller 543 verkündeten Gesetze der 19. Legislatur des Deutschen Bundestages (2017–2021) gelangt zu dem Ergebnis, dass die KSV bei weniger als zwei Drittel aller kommunalrelevanten Gesetze einen formellen Zugang zur Bundespolitik erhalten und liefert zugleich erste Erklärungsansätze, warum die Verbände in manche Verfahren einbezogen werden, während sie in anderen Fällen außen vor bleiben.

Die Studie wurde im Journal „dms – der moderne staat“ veröffentlicht und kann dort kostenlos abgerufen werden (open access).