Zu jedem Studiengang bestehen Dokumente, die alle wichtigen Informationen (zu absolvierende Module, vorgesehene Prüfungsleistungen, im Studiengang vermittelten Kompetenzen, Praktikumsordnung etc.) definieren. Die zentralen Dokumente sind die Studien- und Prüfungspläne. Diese können in der Satzungsbeilage der TU Darmstadt eingesehen werden:
BA Politikwissenschaft: Prüfungsordnung | Modulhandbuch (wird in neuem Tab geöffnet)
Joint-BA Politikwissenschaft: Prüfungsordnung | Modulhandbuch (wird in neuem Tab geöffnet)
MA Governance und Public Policy: Prüfungsordnung | Modulhandbuch (wird in neuem Tab geöffnet)
LaG Politik und Wirtschaft: Prüfungsordnung
MEd Politik und Wirtschaft: Prüfungsordnung | Hilfsliste mit Modulkürzeln (wird in neuem Tab geöffnet)
Die Studiengangsdokumente der Kooperationsstudiengänge finden Sie auf der Webseite der Universität Frankfurt:
Das Institut bietet für viele Studiengänge anderer Fächer politikwissenschaftliche Module an. Die Form der Lehrexporte ist breit gestaffelt; in einigen Studiengängen ist Politikwissenschaft Teil eines offenen Wahlpflichtbereichs, in anderen Studiengängen ein fest definiertes Wahlfach. Der Umfang des Lehrexports unterscheidet sich von Studiengang zu Studiengang.
Das Institut bietet viele seiner Kernstudiengänge auch als Teilzeitstudium an. Für das Teilzeitstudium bestehen für jeden Studiengang angepasste Studien- und Prüfungspläne (u.a. für den BA Politikwissenschaft, das Fach Politikwissenschaft im Joint-BA, den MA Governance und Public Policy sowie den MEd Politik und Wirtschaft). Weiterführende Informationen zum Teilzeitstudium erhalten Sie bei der Servicestelle Teilzeitstudium.
Nachfolgend finden Sie die Fundstellen zu den alten Prüfungsordnungen. Falls Sie Fragen haben, wenden Sie sich bitte an die Studienberatung.
Die Prüfungsordnung BA Politikwissenschaft 2015 ist am 30.09.2019 außer Kraft getreten. Die Prüfungsordnung findet sich in der Satzungsbeilage 2015-II und der Satzungsbeilage 2017-I.
Die Prüfungsordnung BA Politikwissenschaft 2010 ist am 30.09.2014 außer Kraft getreten. Die Prüfungsordnung findet sich in der Satzungsbeilage 2.11.
Die Prüfungsordnung des JBA Politikwissenschaft 2013 ist am 30.09.2019 außer Kraft getreten. Die Prüfungsordnung findet sich in der Satzungsbeilage 13-III und der Satzungsbeilage 2017-I.
Die Prüfungsordnung des JBA Politikwissenschaft 2006 ist am 30.09.2013 außer Kraft getreten. Die Prüfungsordnung findet sich in der Satzungsbeilage 2.08.
Die Prüfungsordnung des MA Governance und Public Policy 2015 ist am 30.09.2019 außer Kraft getreten. Die Prüfungsordnung findet sich in der Satzungsbeilage 2015-II.
Die Prüfungsordnung des MEd Politik und Wirtschaft 2007 ist am 30.09.2014 außer Kraft getreten. Die Prüfungsordnung findet sich in der Satzungsbeilage 1.07.
Im Folgenden finden Sie Erläuterungen zu Prüfungen im Studium und weitere Hinweise:
Erstellung von Hausarbeiten (wird in neuem Tab geöffnet)
sowie Förmliche Erklärung (wird in neuem Tab geöffnet)
Klausuren (wird in neuem Tab geöffnet)
mündliche Prüfungen (wird in neuem Tab geöffnet)
Referate (wird in neuem Tab geöffnet)
Essays (wird in neuem Tab geöffnet)
Exposés (wird in neuem Tab geöffnet)
Abschlussarbeiten (Thesis) (wird in neuem Tab geöffnet)
Zitierrichtlinien (wird in neuem Tab geöffnet)
Referenzschreiben (wird in neuem Tab geöffnet)
Die Prüfungskommission eines Studiengangs entscheidet in Einzelfällen über Anträge von Studierenden.
Die Prüfungskommissionen der Studiengänge BA Politikwissenschaft, MA Governance und Public Policy, LaG Politik und Wirtschaft sowie MEd Politik und Wirtschaft sind personenidentisch besetzt. Den Prüfungskommissionen gehören an:
Prof. Dr. Jens Steffek
(Vorsitzender)
Prof. Dr. Dirk Jörke
(stv. Vorsitzender)
Prof. Dr. Christian Stecker
apl. Prof. Dr. Björn Egner
als Vertreter der wiss. Mitarbeiter/innen
sowie ein/e studentische/r Vertreter/in.
Anträge auf Anerkennung von Leistungen sowie Anträge auf Anerkennung von Praktika können über die Studienberatung direkt gestellt werden.
Alle anderen Anträge an die Prüfungskommission (Fristverlängerungen usw.) sind über das Studienbüro des FB 2 zu stellen.
Für den Joint-Bachelor Studiengang ist die o.g. Prüfungskommission nicht zuständig, sondern eine eigene Prüfungskommission (auch wenn der Antrag das Fach Politikwissenschaft betrifft). Anträge an diese Prüfungskommission sind ebenfalls über das Studienbüro des FB 2 zu stellen.
Für die Studiengänge MA Internationale Studien/Friedens- und Konfliktforschung sowie MA Politische Theorie besteht eine gemeine Prüfungskommission der Universität Frankfurt und der TU Darmstadt. Die Prüfungsverwaltung wird vollständig an der Universität Frankfurt durchgeführt. Anträge an diese Prüfungskommission sind deshalb im zuständigen Prüfungsamt des FB 03 der Universität Frankfurt zu stellen.
Im Rahmen der Staatsexamensprüfung muss die/der Kandidat*in in den beiden Hauptfächern Prüfungen absolvieren. Eines der Hauptfächer wird mündlich, das andere schriftlich geprüft. Die Wahl obliegt der/dem Kandidat*in.
Wählt die/der Kandidat*in im Fach Politik und Wirtschaft die schriftliche Staatsexamensprüfung, findet die Prüfung in Form einer Klausur in einem der folgenden Themenbereiche statt:
- Einzelprobleme der Politikwissenschaft
- Einzelprobleme der Wirtschaftswissenschaften
- Einzelprobleme der Fachdidaktik im Fach Politik und Wirtschaft.
Für die schriftliche Prüfung muss ein*e Prüfer*in benannt werden.
Wählt die/der Kandidat*in hingegen im Fach Politik und Wirtschaft die mündliche Staatsexamensprüfung, muss diese entweder politikwissenschaftliche oder wirtschaftswissenschaftliche Themen abdecken. Unabhängig vom Fachthema besteht die Prüfung jeweils zur Hälfte aus fachlichen und fachdidaktischen Fragen.
Für die mündliche Prüfung müssen zwei Prüfer*innen benannt werden.
Eine aktuelle Liste der Prüfer*innen für das Staatsexamen in den Lehramtsstudiengängen für Gymnasien führt das Zentrum für Lehrerbildung.
Desweiteren gelten die Prüfungsbestimmungen des Landes Hessen.
Im Rahmen des Staatsexamens in den Grundwissenschaften können Prüfungen im Fach Politikwissenschaft abgelegt werden.
Die Prüfung kann entweder schriftlich oder mündlich erfolgen.
Wählt die/der Kandidat*in die schriftliche Prüfung, findet die Prüfung in Form einer Klausur statt. Für die schriftliche Prüfung muss ein*e Prüfer*in benannt werden.
Wählt die/der Kandidat*in hingegen die mündliche Staatsexamensprüfung, findet ein mündliches Prüfungsgespräch statt. Für die mündliche Prüfung muss ebenfalls ein*e Prüfer*in benannt werden. Ein*e Beisitzer*in protokolliert die Prüfung.
Desweiteren gelten die Prüfungsbestimmungen des Landes Hessen.
Bitte melden Sie sich rechtzeitig, um eine Sprechstunde mit der/dem Prüfer*in zu vereinbaren. Im Rahmen der Sprechstunde (im Anmeldezeitraum) werden die Themenschwerpunkte für die Prüfungen besprochen.